Wegesicherungspflicht ausgetrickst

Mal eine neue Idee: oft hören wir ja, wenn es um die Freigabe von Wegen - oder besser: deren Verhinderung, geht das Argument von der Wegesicherungspflicht. Will sagen: wenn ich einen Weg kennzeichne, bin ich auch dafür verantwortlich, wenn sich dort jemand den Knöchel verstaucht oder anderweitig zu Schaden kommt. Die Stadt Dippoldiswalde (klar, weit und breit kein Nationalpark), will da jetzt mit einem einfachen Trick raus: einige Waldwege werden einfach per Beschluss des Stadtrates aus dem Verzeichnis der öffentlichen Wege herausgenommen. Damit sind sie immer noch legal begehbar, aber eben auf eigene Gefahr. Wäre das nicht auch eine Alternative für den einen oder anderen Weg im Sandstein? Ich zumindest könnte damit prima leben. Nur das sich die NPV, wenn ich’s recht bedenke, mit ihrer weltfremden Nationalparkverordnung da selbst im Weg (im besten Sinne des Wortes) steht. Denn in der Kernzone gibt es eben nur zwei Sorten von Wegen: gekennzeichnete (hier gilt natürlich die Wegesicherungspflicht) und verbotene. Das ein Weg auch einfach nur ein Weg sein kann, den man auf eigene Gefahr geht, ist in diesem Regelwerk nicht vorgesehen. Zu blöd aber auch!

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